Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

 

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

Profil

Ausgangsbasis

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Würzburg habe ich im Jahr 1986 das zweite juristische Staatsexamen in Düsseldorf abgelegt.

Durch den in Bonn ansässigen ,,Verein der NC-Studenten'' unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Heribert Händel wurde ich auf das Thema ,,Zulassung zum Studium ohne ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen)'' aufmerksam. Der NC-Verein veranstaltet mehrmals im Jahr zu dieser Thematik Seminare in Bonn, an denen ich als Referentin teilnehme.
Informationen zur Arbeit des Vereins:    unv7.org
Meine Kanzlei ist seit 1987 ausschließlich auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrechts (Studienplatzklage) und der Quereinstiegsberatung tätig.

Ich vertrete Sie kompetent und effektiv in allen zulassungsbeschränkten Studienfächern nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der ZVS oder einer Hochschule bis zur Zulassung in Ihrem Wunschstudienfach zum ersten oder einem höheren Fachsemester. Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung sind mir die Zulassungsvoraussetzungen nach Frist und Form sowie die Klagemöglichkeiten gegen alle Hochschulen im Bundesgebiet selbstverständlich gut bekannt.


Ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzlei sind die Beratung und die juristische Vertretung im Bereich des Quereinstiegs, d.h. des Einstiegs über ein anderes Studienfach in das gewünschte Studienfach.


Schließlich bin ich Ihnen auch behilflich, wenn Sie den Hochschulort wechseln möchten, sei es durch reguläre Bewerbung oder durch einen Studienplatztausch.


Bitte erfragen Sie, wie Ihrem Anliegen entsprochen werden kann:

Rechtsanwaltskanzlei
Elke Giesen
Poppelsdorfer Allee 58
53115 Bonn

Tel:        0228 - 31 41 13
Fax:       0228 - 31 86 66
E-Mail:   Kanzlei@nc-giesen.de

Das Lösen Ihrer Probleme ist mir ein Anliegen.

Aktuell

Wintersemester 2010/2011

Aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge ist mit einem Ansteigen der Bewerberzahlen für alle NC-Studiengänge zu rechnen.

Studienplatzklagen sind in den meisten Fällen auch ohne vorherige ZVS-Bewerbung oder Dirketbewerbung bei den Universitäten möglich!