Wege zum Wunschstudium
Ihr Abitur ermöglicht nicht den direkten Zugang zum Wunschstudium?
Sie müssen mit Ablehnung seitens der ZVS oder einer Hochschule rechnen?
Dann ist das Einklagen des Studienplatzes eine Möglichkeit, trotzdem zum Wunschstudium zugelassen zu werden. Wichtig ist aber, nicht erst auf die Ablehnung zu warten. Denn dann sind die Fristen für eine Klage gegen einen Teil der Hochschulen bereits verstrichen, und Sie verlieren je nach Reglung für das jeweilige Studienfach 6 bis 12 Monate.
Über die Durchführung und über die Erfolgsaussichten finden Sie mehr auf dieser Site. Für eine vertiefte Information sprechen Sie mich bitte an. Ein unverbindliches Telefonat wird klarstellen, in welcher Weise das Klageverfahren Ihnen dienen kann.
Diese kostenfreie Vorklärung ist so wichtig, weil Sie mich bitte so frühzeitig wie möglich ansprechen müssen, am besten schon vor formeller Beantragung des Studienplatzes. Das Ineinandergreifen der Fristen und der Klageberechtigung mit Ihrer allgemeinen Bewerbung kann komplex sein. Ihr zweigleisiges Vorgehen - Antrag einerseits, Klage andererseits - muss deshalb mit Sorgfalt optimal aufeinander abgestimmt werden.
Hat Ihre Klage Erfolg, dann oft so spät, daß Sie auf das nächste Anfangssemester warten müssen. Hierdurch verlängert sich die Gesamtstudienzeit um 6 Monate. Bei Universtitäten und Studienfächern mit 12-monatigem Zyklus verlängert sich die Gesamtdauer des Studiums um 12 Monate, verglichen mit dem sofort über die ZVS akzeptierten Bewerber. Dies zeigt, wie wichtig es ist, so frühzeitig wie möglich die Weichen zu stellen, und zwar fachkundig und richtig. Denn wenn Sie die Klagetermine verpassen, fügen Sie diesem klagetechnisch bedingten Zeitverlust noch weitere Verzögerung hinzu.
Recht der Zulassung zum Studienplatz
Es handelt sich um eine komplexe Rechtsmaterie. Spezialisierung hierzu ist die geeignete Grundlage, alle Möglichkeiten für Sie auszuschöpfen. Meine Kanzlei arbeitet seit über zwei Jahrzehnten ausschließlich im Bereich des Hochschulrechts. Schwerpunkt ist das Einklagen von Studienplätzen. Die hierbei erworbene Kenntnis aller Gesichtspunkte bringt Ihnen zuverlässige Hilfe.
Die verschiedenen Wege zum Hochschulstudium mit bundesweitem NC
Studienplatz durch Antrag bei der ZVS
Dieser naheliegende Weg steht bei medizinischen Fächern (Humanmedizin, Zahnmedizin) und für Psychologie nur solchen Abiturienten sofort offen, die nicht nur gute, sondern überdurchschnittlich gute Geamtnoten beim Abitur erreichten.
Das Einklagen des Studienplatzes zum ersten Semester
Diese Lösung wird auf dieser Site an anderer Stelle näher beschrieben. Es ist die wohl am meisten verbreitete Alternative. Sie erhalten bei mir Beratung zur Vorgehensweise, und sodann werden die Verfahren eingeleitet.
Der ,,Quereinstieg''
Es wird zunächst im Rahmen eines anderen Faches studiert. Nach Erhalt der nötigen Leistungsnachweise kann in ein höheres Fachsemester eingetreten werden. Dies gelingt oft nur reibungslos in Verbindung mit einem Klageverfahren. Hierbei ist eine sehr hohe Erfolgsquote der Erfahrungswert. Bisher wurde in fast allen von meiner Kanzlei geführten derartigen Klagen der Studienplatz erreicht.
Auslandsstudium : Ungarn, Österreich, Niederlande, Italien und andere Länder
Das Auslandsstudium verfolgt überwiegend die Absicht, später die weiteren und abschließenden Studienabschnitte in Deutschland zu machen. Hier ist wiederum eine Hürde zu meistern. Denn die Zahl der Bewerber übersteigt oft das frei verfügbare Angebot der Studienplätze. Ein Einklagen kann dann der gebotene Ansatz sein, um mit möglichst geringem Zeitverlust die Fortsetzung an einer deutschen Universität zu erreichen.
Die Kostenfrage wird immer gestellt, und Sie erhalten Antworten.
Zu den Kosten bestehen verbindliche Regeln wie auch Erfahrungswerte. Unter bestmöglicher Berücksichtigung Ihres beabsichtigten Klage-Budgets sollte die Erfolgsaussicht in gemeinsamem Abwägen optimiert werden. Zögern Sie nicht, diese Frage schon jetzt und vorab durch einen Anruf zu klären.
Begleitende Hilfen bis zum Beginn des Studiums
Das Klageverfahren bis zum Klageerfolg ist der entscheidende Schritt. Danach müssen oft eher technische Schwierigkeiten mit dem Ziel der möglichst raschen Immatrikulation gemeistert werden. Hierbei ist eine in über 20 Jahren gewonnene Erfahrung zu Studienplatzklagen eine hilfreiche Unterstützung bei häufigen praktischen Problemen.
